Stelle dir diese Fragen in genau dieser Reihenfolge:
Bitte erfassen Sie hier ausschliesslich die Eigentümer des Unternehmens. Die Angaben sind vollständig und exakt gemäss amtlichem Ausweis (Vor- und Nachnamen) zu erfassen. Diese Daten werden im Rahmen des Gründungsprozesses unverändert in das Handelsregister übernommen.
Zeichnungsberechtigte Personen, die keine Eigentümer sind, werden nicht an dieser Stelle erfasst. Diese Angaben nehmen wir separat im persönlichen Gespräch mit Ihnen auf.
Bei juristischen Personen (GmbH/AG) sind Sie grundsätzlich frei in der Namensgebung. Wichtig ist, dass der gewählte Name eindeutig unterscheidbar ist.
Die Branchenangabe dient der korrekten Einordnung Ihres Unternehmens im Handelsregister. Je nach Tätigkeitsfeld gelten unterschiedliche Bewilligungspflichten.
Bei Einzelfirmen/Personengesellschaften muss der Familienname zwingend im Firmennamen sein. Fantasiebezeichnungen sind zusätzlich erlaubt.
Die Branchenangabe dient der korrekten Einordnung im Handelsregister. Je nach Tätigkeitsfeld gelten unterschiedliche Bewilligungspflichten.
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