Setup zusammenstellen
Sie wählen die wichtigsten Bausteine Ihrer geplanten Firma aus: Rechtsform, Name, Adresse, Tools, Marketing und Spezialisten.
Stellen Sie in wenigen Minuten Ihr Gründungs-Setup zusammen: Rechtsform, Inhaber, Name, Adresse, Tools, Marketing und Spezialisten. Offene Fragen klären wir danach persönlich — entscheiden können Sie nach dem Angebot.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Kreditkarte. Gestartet wird erst, wenn Sie nach dem Gespräch Ihr Angebot bestätigen.
Sie wählen die wichtigsten Bausteine Ihrer geplanten Firma aus: Rechtsform, Name, Adresse, Tools, Marketing und Spezialisten.
Am Ende buchen Sie den Besprechungstermin und erhalten Ihre Zusammenstellung zusätzlich per E-Mail.
Im Gespräch klären wir offene Punkte. Danach erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Erst mit Ihrer Bestätigung starten wir.
Warum 4 Founder anders funktioniert
Viele Online-Angebote starten mit langen Formularen und enden direkt bei der Kreditkarte. Bei 4 Founder stellen Sie zuerst Ihr Setup zusammen. Die technischen Fragen klären wir persönlich.
Was der Konfigurator abfragt
Der Konfigurator führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte. Was noch offen oder technisch ist, wird anschliessend im Gespräch geklärt.
Welche Rechtsform passt grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben?
Wer ist an der Firma beteiligt oder soll sie führen?
Wunschname erfassen und live mit dem Handelsregister abgleichen.
Wo soll Ihre Firma ihren Sitz haben?
Welche Tools helfen bei Organisation, Administration und Betrieb?
Wie möchten Sie sichtbar werden, werben und Kunden erreichen?
Zum Beispiel Anwälte für Verträge oder Treuhänder für Buchführung.
Jede Rechtsform bringt andere Anforderungen mit sich. Der Konfigurator hilft, die wichtigsten Unterschiede früh zu erkennen und die Gründung gezielt vorzubereiten.
Die Aktiengesellschaft eignet sich für Gründerinnen und Gründer, die eine klare Kapitalstruktur, eine professionelle Aussenwirkung und flexible Beteiligungsmöglichkeiten wünschen.
Die GmbH ist eine häufig gewählte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie verbindet eine klare Haftungsstruktur mit einem vergleichsweise einfachen Aufbau.
Ein Einzelunternehmen eignet sich für Personen, die ihre Tätigkeit einfach und direkt aufnehmen möchten. Je nach Ausgangslage ist ein Handelsregistereintrag erforderlich oder sinnvoll.
Eine Kollektivgesellschaft kommt infrage, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen möchten und die Gründung strukturiert vorbereitet werden soll.
Eine Onlinegründung kann in der Schweiz vollständig digital abgewickelt werden. Dazu gehören auch die Identifikation der beteiligten Personen sowie die elektronische Unterzeichnung der notwendigen Dokumente.
4 Founder nutzt dafür Dienstleistungen von Swisscom Trust Services für die digitale Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur. So kann die Onlinegründung einer AG, GmbH oder Personengesellschaft effizient, sicher und medienbruchfrei umgesetzt werden.
Der Handelsregistereintrag ist ein zentraler Schritt bei vielen Firmengründungen in der Schweiz. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Anforderungen. AG und GmbH werden im Handelsregister eingetragen; bei Einzelunternehmen hängt die Eintragung unter anderem von der Geschäftstätigkeit und dem Umsatz ab.
4 Founder begleitet die Vorbereitung der notwendigen Angaben und koordiniert den Ablauf bis zur Eintragung. Der Konfigurator hilft Ihnen, die relevanten Grundlagen dafür unverbindlich zu erfassen.
Wer eine Firma in der Schweiz gründen möchte, muss zuerst die passende Rechtsform wählen. Häufige Rechtsformen sind die AG, die GmbH, das Einzelunternehmen und die Kollektivgesellschaft. Danach werden die Gründungsangaben vorbereitet, die notwendigen Unterlagen erstellt und – sofern erforderlich – durch einen Notar beglaubigt.
Bei einer AG oder GmbH wird zudem vor der Beglaubigung durch den Notar das erforderliche Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt und die entsprechende Kapitalbestätigung eingeholt. Anschliessend erfolgt der Handelsregistereintrag.
4 Founder begleitet Sie strukturiert durch die Firmengründung in der Schweiz, klärt die notwendigen Angaben, unterstützt bei der Kapitaldeponierung und koordiniert die nächsten Schritte bis zur Eintragung.
Ja, eine Onlinegründung kann in der Schweiz vollständig digital abgewickelt werden. Dazu gehören auch die Identifikation der beteiligten Personen sowie die elektronische Unterzeichnung der notwendigen Dokumente.
4 Founder nutzt dafür Dienstleistungen von Swisscom Trust Services für die digitale Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur. So kann die Onlinegründung einer AG, GmbH oder Personengesellschaft in der Schweiz effizient, sicher und medienbruchfrei umgesetzt werden.
Für eine GmbH-Gründung in der Schweiz werden unter anderem der Firmenname, der Sitz, die Gesellschafterinnen und Gesellschafter, das Stammkapital und der Zweck der Gesellschaft benötigt. Die Gründung wird vorbereitet, die notwendigen Dokumente werden erstellt und anschliessend erfolgt der Handelsregistereintrag.
4 Founder begleitet die GmbH-Gründung in der Schweiz von der Vorbereitung der Angaben bis zur Koordination der Eintragung.
Für eine AG-Gründung in der Schweiz werden unter anderem der Firmenname, der Sitz, das Aktienkapital, die beteiligten Personen, der Verwaltungsrat und der Gesellschaftszweck festgelegt. Die Gründung muss sauber vorbereitet und anschliessend im Handelsregister eingetragen werden.
4 Founder unterstützt Sie bei der Vorbereitung der AG-Gründung in der Schweiz und koordiniert die notwendigen Schritte bis zum Handelsregistereintrag.
Der Handelsregistereintrag ist je nach Rechtsform verpflichtend oder sinnvoll. AG und GmbH werden im Handelsregister eingetragen. Bei Einzelunternehmen hängt die Eintragung unter anderem von der Geschäftstätigkeit und dem Umsatz ab.
4 Founder klärt mit Ihnen, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten, und begleitet die Vorbereitung des Handelsregistereintrags in der Schweiz.
Ja, ein Einzelunternehmen kann in der Schweiz einfach gegründet werden und eignet sich besonders für Personen, die ihre Tätigkeit direkt und in eigenem Namen aufnehmen möchten. Je nach Ausgangslage ist ein Handelsregistereintrag erforderlich oder sinnvoll.
4 Founder prüft mit Ihnen, ob ein Einzelunternehmen zur geplanten Tätigkeit passt, und begleitet die notwendigen Schritte für die Gründung in der Schweiz.
Ja, eine Kollektivgesellschaft kann in der Schweiz gegründet werden, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen möchten. Dabei werden die beteiligten Personen, der Zweck, der Sitz und die weiteren Gründungsangaben festgelegt.
4 Founder unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Kollektivgesellschaft und koordiniert die notwendigen Schritte bis zum Handelsregistereintrag.
Welche Rechtsform sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben, der Haftung, dem Kapital, der Aussenwirkung und der geplanten Entwicklung ab. Ein Einzelunternehmen ist einfach aufgebaut, eine GmbH bietet eine klare Haftungsstruktur, und eine AG eignet sich besonders für Vorhaben mit professioneller Kapital- und Beteiligungsstruktur.
4 Founder klärt die Ausgangslage, ordnet die Rechtsformen ein und empfiehlt die passende Vorgehensweise für Ihre Firmengründung in der Schweiz.
Ja, 4 Founder begleitet nicht nur die Gründung selbst, sondern klärt nach der Eintragung auch den weiteren Bedarf bis zur Betriebsbereitschaft. Dazu gehören zum Beispiel Grundlagen für den Aussenauftritt, administrative Vorbereitungen und die Koordination geeigneter externer Leistungserbringer.
So entsteht nicht nur eine eingetragene Firma, sondern eine saubere Grundlage für den Marktstart.
Bereit für die erste Übersicht?
Sortieren Sie Ihre Ausgangslage im Konfigurator — oder klären Sie erste Fragen direkt im kurzen Gespräch.
Stelle dir diese Fragen in genau dieser Reihenfolge:
Bitte erfassen Sie hier ausschliesslich die Eigentümer des Unternehmens. Die Angaben sind vollständig und exakt gemäss amtlichem Ausweis (Vor- und Nachnamen) zu erfassen. Diese Daten werden im Rahmen des Gründungsprozesses unverändert in das Handelsregister übernommen.
Zeichnungsberechtigte Personen, die keine Eigentümer sind, werden nicht an dieser Stelle erfasst. Diese Angaben nehmen wir separat im persönlichen Gespräch mit Ihnen auf.
Bei juristischen Personen (GmbH/AG) sind Sie grundsätzlich frei in der Namensgebung. Wichtig ist, dass der gewählte Name eindeutig unterscheidbar ist.
Die Branchenangabe dient der korrekten Einordnung Ihres Unternehmens im Handelsregister. Je nach Tätigkeitsfeld gelten unterschiedliche Bewilligungspflichten.
Bei Einzelfirmen/Personengesellschaften muss der Familienname zwingend im Firmennamen sein. Fantasiebezeichnungen sind zusätzlich erlaubt.
Die Branchenangabe dient der korrekten Einordnung im Handelsregister. Je nach Tätigkeitsfeld gelten unterschiedliche Bewilligungspflichten.
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